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   OLG Hamburg, 08.06.1989 - 10 U 13/89   

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OLG Hamburg, 08.06.1989 - 10 U 13/89 (https://dejure.org/1989,3817)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.06.1989 - 10 U 13/89 (https://dejure.org/1989,3817)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - 10 U 13/89 (https://dejure.org/1989,3817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 14; BGB §§ 1937, 138; BSHG § 90
    Wirksamkeit von "Behindertentestamenten"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Testaments; Verstoß gegen die guten Sitten; Unredliche (verwerfliche) Gesinnung des Erblassers; Begünstigung Dritter unter Zurücksetzung nächster Angehöriger; Bestehende Sozialhilfebedürftigkeit; Umgehung des Nachrangprinzips

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1093
  • NJW-RR 1990, 1408 (Ls.)
  • NJW-RR 1990, 1472 (Ls.)
  • FamRZ 1989, 1007
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 83/81

    Belohnung für geschlechtliche Hingabe als einziger Zweck eines Vermächtnisses -

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.06.1989 - 10 U 13/89
    3. Unter dem Gesichtspunkt der in diesem Zusammenhang wiederholt höchstrichterlich beurteilten Frage, ob eine letztwillige Begünstigung Dritter unter gleichzeitiger Zurücksetzung nächster Angehöriger einen Verstoß gegen die guten Sitten darstellen kann (vgl. BGH FamRZ 1983, 53 m. w. N. - DNotZ 1984, 42), ist im vorliegenden Fall nicht von einer Sittenwidrigkeit des Testaments auszugehen.

    Indessen führt nach der Rspr. des BGH die Zurücksetzung nächster Angehöriger nur in besonders hervorstechenden Ausnahmefällen zurAnwendung von § 138 Abs. 1 BGB , weil der Gesetzgeber grundsätzlich etwaige Benachteiligungen nächster Angehöriger durch das Pflichtteilsrecht ausgeglichen hat (vgl. BGH FamRZ 1983, 53 = DNotZ 1984, 42 ; Johansen, WM 1971, 918, 921).

    3. Der Grundsatz der Testierfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) - so führt das Gericht aus - sei hier durch § 138 BGB nicht eingeschränkt, da seine Anwendung neben dem gesetzlich angeordneten Schutz naher Angehöriger vor Benachteiligungen durch das ihnen gewährte Pflichtteilsrecht nach der Rspr. des BGH ( NJW 1983, 674 f. unter II = DNotZ 1984, 42 f.) nur in besonders hervorstechenden Ausnahmefällen möglich sei.

  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 1/60

    Umgehung amerikanischer Embargo-Bestimmungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.06.1989 - 10 U 13/89
    Im Rahmen von § 138 BGB wird ein Verstoß gegen die guten Sitten bei einem auf eine Gesetzesumgehung gerichteten Rechtsgeschäft angenommen, wenn dadurch aus eigennützigen Interessen entweder soziale Schutznormen oder gesamtwirtschaftlich bzw. gesamtstaatlich besonders wichtige Gesetze zur Wahrung lebenswichtiger Belange der Gemeinschaft ausgehebelt werden sollen (vgl. BGHZ 34, 169, 177; 59, 82; MünchKomm/Mayer-Maly, 2. Aufl., § 138 BGB , Rd.-Nr. 46).

    Die Entscheidung BGHZ 34, 169,177 spricht von "lebenswichtigen Belangen der Allgemeinheit" und den "dem Kampf für Freiheit und Frieden dienenden Anforderungen der Gemeinschaft".

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.06.1989 - 10 U 13/89
    Die Entscheidung des BGH NJW 1983, 1851 ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71

    Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.06.1989 - 10 U 13/89
    Das Recht geht jedoch als unselbständiges Nebenrecht zur Durchsetzung des einzelnen, also nicht im gegenseitigen Schuldverhältnis stehenden, Pflichtteilsanspruch analog § 401 BGB mit diesem über (vgl. BGH NJW 1973, 1793 f. = DNotZ 1974, 161 ; BVerwGE 41, 115 ff.).
  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 87/85

    Unterhaltspflicht nach den Vorschriften des Ehegesetzes - Verzicht auf jeglichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.06.1989 - 10 U 13/89
    Die Rspr. des BGH zur Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts (BGH NJW 1983, 1852 f.; FamRZ 1987, 152, 154) sei nicht einschlägig.
  • BGH, 01.06.1973 - V ZR 134/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines vertraglichen Rücktrittsrechts -

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.06.1989 - 10 U 13/89
    Das Recht geht jedoch als unselbständiges Nebenrecht zur Durchsetzung des einzelnen, also nicht im gegenseitigen Schuldverhältnis stehenden, Pflichtteilsanspruch analog § 401 BGB mit diesem über (vgl. BGH NJW 1973, 1793 f. = DNotZ 1974, 161 ; BVerwGE 41, 115 ff.).
  • BGH, 22.06.1972 - II ZR 113/70

    Berücksichtigung ausländischer Exportverbote - Nigeria-Fall

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.06.1989 - 10 U 13/89
    Im Rahmen von § 138 BGB wird ein Verstoß gegen die guten Sitten bei einem auf eine Gesetzesumgehung gerichteten Rechtsgeschäft angenommen, wenn dadurch aus eigennützigen Interessen entweder soziale Schutznormen oder gesamtwirtschaftlich bzw. gesamtstaatlich besonders wichtige Gesetze zur Wahrung lebenswichtiger Belange der Gemeinschaft ausgehebelt werden sollen (vgl. BGHZ 34, 169, 177; 59, 82; MünchKomm/Mayer-Maly, 2. Aufl., § 138 BGB , Rd.-Nr. 46).
  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 118/86

    Besondere Pflichten des Testamentsvollstreckers bei Vor- und Nacherbfolge

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.06.1989 - 10 U 13/89
    Auch die neuere Rspr. des BGH (WM 1986, 1095 f.; 1988, 125 f. DNotZ 1988, 440 ) dürfte dem entsprechen.
  • BGH, 15.02.1956 - IV ZR 294/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.06.1989 - 10 U 13/89
    Das Testament verstößt nach seinem Inhalt, Beweggrund und Zweck nicht gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (vgl. BGHZ 20, 71, 74).
  • OLG Köln, 02.01.1989 - 2 Wx 57/88

    Nachlasspflegschaft für unbekannten Erben

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.06.1989 - 10 U 13/89
    9. Erbrecht - Nachlaßpflegschaft für unbekannten Erben (OLG Köln, Beschluß vom 2.1.1989-2 Wx 57/88) BGB§ 1960 FGG§ 12 1. EinErbe kann i. S. d. § 1960 Abs. 1 S. 2 BGB auch dann unbekannt sein, wenn ein oder mehrere Erbprätendenten durch letztwlllige Verfügung des Erblassers zu Erben eingesetzt sind und erhebliche, nicht sogleich zu entkräftende Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers und damit an der Wirksamkeit der Erbeinsetzung bestehen.
  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

  • RG, 29.01.1929 - III 161/28

    Sind Verträge rechtswirksam, welche bezwecken, die nach § 59 des

  • OLG Karlsruhe, 08.10.1992 - 9 U 168/91

    Möglichkeit im Rahmen eines Erbvertrages dem Vorerben die Gewährung von

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  • LG Frankfurt/Main, 24.05.1989 - 11 T 27/89

    Antragsberechtigung des GmbH-Geschäftsführers bei eigener Abberufung

    B. Erbrecht - Wirksamkeit von "Behindertentestamenten" (OLG Hamburg, Urteil vom 8.6.1989 - 10 U 13/89 - nicht rechtskräftig) GG Art. 14 BGB §§ 1937;138 BSHG § 90 Beruft ein Erblasser sein schwerbehindertes Kind durch Verfügung von Todes wegen zum befreiten Vorerben und die das Kind betreuende Organisation zur Nacherbin und Dauertestamentsvollstreckerin mit der Aufgabe, den Nachlaß in seiner Substanz zu erhalten, so folgt daraus auch dann nicht die Sittenwidrigkeit des Testaments, wenn das behinderte Kind Sozialhilfe erhält.
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